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Die Ergebnisse kriminologischer Forschung im Justizvollzug sollen die Rehabilitation und die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft verbessern und der Prävention künftiger Straftaten dienen. Dabei ist die Frage, welche speziellen Maßnahmen bei welchen Tätergruppen unter welchen Bedingungen wirken und wo sie Erfolg versprechen.

Der Kriminologische Dienst betreibt seine Forschung nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie von der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ 1998 empfohlen wurden und sich in den Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Berufsverbandes Deutscher Psychologen wiederfinden.

Der Kriminologische Dienst sucht und pflegt die Diskussion und die Zusammenarbeit mit externen wissenschaftlichen Einrichtungen. Er stellt sich der wissenschaftlichen Kritik durch Publikation seiner Methoden und Forschungsergebnisse.

Als behördeninterne Forschungseinrichtung arbeitet der Kriminologische Dienst mit der Justizverwaltung und der Vollzugspraxis vertrauensvoll zusammen.

Der Kriminologische Dienst ist bemüht:

  • um unbedingte Redlichkeit in der Suche nach und bei der Weitergabe von wissenschaftlichen Erkenntnissen,
  • die allgemein gültigen Regeln methodischen Vorgehens und der Überprüfbarkeit von Ergebnissen einzuhalten,
  • das wissenschaftliche Vorgehen entsprechend dem jeweiligen Untersuchungsziel darzustellen, zu begründen und rationaler Kritik zugänglich zu machen,
  • die Beiträge von Partnern, Kollegen, Studierenden und Vorgängern zum eigenen Forschungsthema explizit und deutlich kenntlich zu machen,
  • bei der Forschung an Menschen die Würde und Integrität der teilnehmenden Personen zu wahren.

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